4. Der Beschwerdeführer wandte sich am 6. Juni 2019 mit einem gegen die Verfügung des Regierungsstatthalteramtes vom 20. Mai 2019 gerichteten Schreiben an die BVE. Er führte insbesondere aus, trotz grosser Anstrengungen bis zum heutigen Tag keine passende Werkstatt gefunden zu haben. Er sei nicht einverstanden, dass er für einen Gewerberaum, welchen er nicht vertragsgemäss nutzen könne, Miete zahlen müsse. Im Übrigen störe ihn auch, dass vor seinen Ausfahrten fremde Autos parkierten. Er bitte um eine Antwort und um Kenntnisnahme. RA Nr. 110/2019/102 3