Da bis anhin keine Akten eingegangen seien, beabsichtige das Regierungsstatthalteramt, das Verfahren abzuschreiben und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes mit einer Frist bis Ende Oktober 2019 zu verfügen. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, innert 10 Tagen eine Stellungnahme einzureichen.