3. Daraufhin wurde das Verfahren fortgesetzt. Mit der angefochtenen Verfügung vom 20. Mai 2019 teilte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau mit, es habe dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 15. Januar 2019 nach formeller und materieller Prüfung des Baugesuchs eine Mängelliste zugestellt. Es habe den Beschwerdeführer in der Folge mehrmals aufgefordert, die Unterlagen einzureichen, und ihm schliesslich eine letzte Frist bis am 30. April 2019 gesetzt. Da bis anhin keine Akten eingegangen seien, beabsichtige das Regierungsstatthalteramt, das Verfahren abzuschreiben und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes mit einer Frist bis Ende Oktober 2019 zu verfügen.