Dies ist vorliegend der Fall. Insbesondere werden die in der ÜO festgelegten Gebäudehöhen eingehalten. Die Beschwerde der Beschwerdeführerinnen 3 und 4 erweist sich somit in Bezug auf den geltend gemachten Schattenwurf als unbegründet. Unter diesen Umständen ist kein Schattendiagramm zu erstellen. Dieser Beweisantrag wird deshalb abgewiesen. 7. Kosten 25 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) 26 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV; SR 101) 27 BGer 1C_114/2015 vom 10. Juli 2015 E. 7.2.1 mit Hinweis auf BGer 1C_539/2011 vom 3. September 2012