Die Erdsonden dürften ausschliesslich in diesen beiden Bereichen erstellt werden. Für die Sonden im Deponiebereich formulierte das AWA ausserdem zusätzliche Auflagen. Die Pfahlfundation beurteilt das AWA grundsätzlich als unproblematisch. Im Amtsbericht Wasser und Abfall vom 28. Februar 2019 verlangt es aber, dass vor Baubeginn ein detailliertes Pfählungskonzept zur Beurteilung einzureichen sei. Dieses müsse einen Plan enthalten, aus dem die Anzahl und die Verteilung der Pfähle ersichtlich sei. Pfahltyp, Länge und Durchmesser der Pfähle seien anzugeben. RA Nr. 110/2019/101 19