Zu den Erdwärmesonden führte es in seinem Amtsbericht Wasser und Abfall vom 28. Februar 2019 insbesondere aus, aufgrund des Deponiestandorts seien diese nur im südlichen Teilbereich des Baugrundstücks zugelassen. Aufgrund der Abklärungen des Ingenieurbüros der Bauherrschaft habe zusätzlich im östlichen Bereich des Grundstücks eine Fläche ausgearbeitet werden können, wo aufgrund des Aufbaus des Untergrundes davon ausgegangen werden könne, dass bei der Erstellung der Erdwärmesonden-Bohrungen keine Belastungen aus der Deponie verschleppt werden könnten. Die Erdsonden dürften ausschliesslich in diesen beiden Bereichen erstellt werden.