Gestützt auf die Baugesuchsunterlagen und die zusätzlichen Beurteilungsgrundlagen erachtete das AWA das Vorhaben nun als grundsätzlich bewilligungsfähig. Zu den Erdwärmesonden führte es in seinem Amtsbericht Wasser und Abfall vom 28. Februar 2019 insbesondere aus, aufgrund des Deponiestandorts seien diese nur im südlichen Teilbereich des Baugrundstücks zugelassen.