Eine Mobilisierung von Deponiewasser durch die geplanten Erdsondenbohrungen und Pfählungen müsse deshalb unbedingt vermieden werden. Die eingereichten Unterlagen würden nicht ausreichen, um dem Gesuch entsprechen zu können. Es sei fraglich, ob eine Ausnahmebewilligung für Erdwärmesonden innerhalb des belasteten Standorts überhaupt möglich sei. Diese Beurteilung gelte im Weiteren auch für allfällige Pfähle, die den Deponiekörper und die darunterliegenden dichten Schichten durchstossen würden. Für die gewässerschutzrechtliche Beurteilung seien daher ergänzende Unterlagen anzufordern.