d) Den Vorakten lässt sich weiter entnehmen, dass das AWA mit Schreiben vom 28. August 2018 mitteilte, innerhalb von Deponiestandorten sei das Abteufen von Erdwärmesonden grundsätzlich verboten. Eine Ausnahmebewilligung könne nur erteilt werden, wenn verhindert werde, dass Verschmutzungen (belastetes Material und Deponiesickerwasser) in den darunter liegenden Grundwasserleiter gelangen könnten. 22 Einsehbar im Geoportal des Kantons Bern (https://www.geo.apps.be.ch/de)