c) In den Vorakten der Gemeinde befindet sich ein geotechnischer Bericht vom 6. Juni 2018 der U.________ AG, der den Stempel "Auflageexemplar" trägt. Dem Bericht lässt sich entnehmen, dass auf den Bauparzellen eine Baugrunduntersuchung vorgenommen wurde. Dabei wurden unter anderem auch Rammsondierungen ausgeführt und Baggerschlitze geöffnet. Die Behauptung der Beschwerdeführerinnen 3 und 4, es seien keine Rammsondierungen vorgenommen worden, ist somit aktenwidrig.