Folglich müsse geprüft werden, ob das Vorhaben mit den kommunalen Schutzvorschriften im Einklang stehe. Die geplante Überbauung mit den zu hohen Baukörpern werde zu einer unzulässigen Beeinträchtigung der angrenzenden Landschaft und des geschützten Ortsbildes in der R.________ führen. Aus der geschützten Landschaft heraus werde die Überbauung überdimensioniert und "festungsartig" wirken und die Eigenart, die Schönheit und den Erholungswert der schützenswerten Landschaft empfindlich stören. Dasselbe gelte für den Blick aus der Ortschaft hinauf auf die R.________: Die Überbauung würde die Sicht auf die R.________ verdecken.