a) Die Beschwerdeführenden 1 und 2 rügen einen Verstoss gegen die Vorschriften zum Ortsbildschutz- und Landschaftsschongebiet. Der Perimeter der ÜO grenze unmittelbar an das Landschaftsschongebiet R.________. In der Nähe befinde sich zudem ein Ortsbildschutzgebiet. Bei den entsprechenden Vorschriften handle es sich um besondere Schutzvorschriften, die auch zu einer Reduktion des zulässigen Volumens führen könnten. RA Nr. 110/2019/101 14