Zentimetern. Die Baubewilligungsbehörde habe das Bauprofil Nr. 24 optisch mit den anderen Profilen für den fraglichen Baukörper verglichen und festgestellt, dass die Abweichung nicht so gravierend sei, wie im Protokoll festgehalten. Sie gehe deshalb davon aus, dass die Profile zwischen der Kontrolle des Geometers und der Publikation aufgrund des Protokolls korrigiert worden seien.