Aufgrund der festgestellten, beachtlichen Abweichungen hätte die Baubewilligungsbehörde die Profilierung nochmals abschliessend prüfen müssen. Soweit nicht ohnehin der Bauabschlag erteilt werde, sei die Gemeinde anzuweisen, die Profile zu kontrollieren und allenfalls die Bekanntmachung zu wiederholen. Die Beschwerdegegnerinnen machen demgegenüber geltend, dass die Abweichungen lediglich in zwei Fällen um gut einen Meter von den Soll-Koordinaten abweichen würden. Ansonsten würden die Abweichungen zwischen zwei Zentimetern und wenigen Dezimetern liegen. Die Profilierung weiche nicht wesentlich von den Projektplänen ab.