a) Die Beschwerdeführenden 1 und 2 machen geltend, die Profilierung sei teilweise unrichtig gewesen. Das Protokoll der Kontrolle Bauprofile vom 7. Juni 201812 zeige, dass die Profile im Zeitpunkt der Kontrolle lagenmässig um bis zu einem Meter verschoben gewesen seien und dass keine Kontrolle der Höhe stattgefunden habe. Die Gemeinde behaupte, die entsprechenden Mängel der Profilierung seien vor der Auflage behoben worden. Ein entsprechender Beweis fehle. Aufgrund der festgestellten, beachtlichen Abweichungen hätte die Baubewilligungsbehörde die Profilierung nochmals abschliessend prüfen müssen.