b) Die Beschwerdeführenden 1 und 2 sind Eigentümer bzw. Eigentümerin der Liegenschaft Zollikofen Grundbuchblatt Nr. M.________. Diese liegt rund 280 m von den Baugrundstücken entfernt. Die Distanz zwischen dem Haus der Beschwerdeführenden 1 und 2 und dem nächstgelegenen Gebäude der Überbauung beträgt rund 330 m. Zwischen dem Grundstück der Beschwerdeführenden 1 und 2 sowie den Baugrundstücken liegen mehrere Strassen, insbesondere die V.________strasse, und mehrere überbaute Grundstücke. Trotzdem haben die Beschwerdeführenden 1 und 2 aufgrund der Hanglage ihrer Liegenschaft unbestritten Sichtverbindung zur geplanten Überbauung.