Gegen diesen Gesamtentscheid reichten zudem die Beschwerdeführerinnen 3 und 4 am 24. Juni 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 22. Mai 2019 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen insbesondere geltend, die Baubewilligung dürfe erst erteilt werden, wenn zweifelsfrei feststehe, dass die für die Überbauung notwendigen Pfählungen und die geplanten Erdsonden keine Gefährdung des Grundwassers und der Aare darstellen würden. Zudem bemängeln sie eine unzulässige Geschosszahl, die Höhe der geplanten Gebäude und den Schattenwurf.