2. Gegen diesen Gesamtentscheid reichten die Beschwerdeführenden 1 und 2 am 17. Juni 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 22. Mai 2019 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie macht geltend, die zulässige Geschosszahl werde überschritten, die geplante Überbauung führe zu einer unzulässigen Beeinträchtigung des angrenzenden Landschaftsschon- und des nahegelegenen Ortsbildschutzgebiets sowie die Profilierung sei teilweise unrichtig gewesen.