Die dazugehörige Überbauungsordnung (ÜO) Nr. 26 «J.________», bestehend aus dem Überbauungsplan 1:1000 und den Überbauungsvorschriften (ÜV), ist rechtskräftig.1 Die Gemeinde nahm eine vorläufige Prüfung vor und wies das Baugesuch mehrmals zur Verbesserung zurück. Anschliessend wurde das Bauvorhaben im Amtsanzeiger vom 4. und 11. Juli 2018 publiziert. Dagegen erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 22. Mai 2019 erteilte die Gemeinde Zollikofen die Baubewilligung.