1. Die Beschwerdegegnerinnen reichten am 22. Dezember 2017 bei der Gemeinde Zollikofen ein Baugesuch ein für den Neubau der Wohnüberbauung J.________ mit 19 Mehrfamilienhäusern in sieben Gebäuden auf Parzellen Zollikofen Grundbuchblatt Nrn. K.________ und L.________. Die Parzellen befinden sich in der Zone mit Planungspflicht (ZPP) M «J.________». Die dazugehörige Überbauungsordnung (ÜO) Nr. 26 «J.________», bestehend aus dem Überbauungsplan 1:1000 und den Überbauungsvorschriften (ÜV), ist rechtskräftig.1 Die Gemeinde nahm eine vorläufige Prüfung vor und wies das Baugesuch mehrmals zur Verbesserung zurück.