c) Das Projekt sieht vor, das Attikageschoss ostseitig auf der gesamten Gebäudebreite um 2.50 m zurück zu versetzen. Auf der Nord-, West- und Südseite soll das Attikageschoss jeweils auf der Hälfte bzw. etwas weniger als der Hälfte des Gebäudes bis an den Fassadenrand gestellt werden und für die übrigen Teile ist eine Rückversetzung von mindestens 2.50 m geplant. Von oberkant Flachdach bis oberkant Attikadach ist eine Höhe von etwas weniger als 3.00 m vorgesehen. Die von Art. 43 Abs. 2 GBR vorgeschriebenen Masse werden damit eingehalten.