Mit Verfügung vom 19. September 2019 bat die BVE die Gemeinde, sich zur Projektänderung zu äussern. Mit Schreiben vom 18. Oktober 2019 beantragte die Gemeinde die Genehmigung der Projektänderung. Zudem reichte sie einen angepassten Situationsplan ein, den sie bei der Bauherrschaft eingefordert hatte. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen