4. Die Parteien nahmen ausserhalb des Verfahrens Vergleichsverhandlungen auf und konnten eine Einigung erzielen. Die Beschwerdegegnerin reichte mit Schreiben vom 17. September 2019 die Vereinbarung vom 13./16. September 2019 und Projektänderungspläne ein. Vorgesehen ist eine Verkleinerung des Grundrisses bzw. der Fläche des Attikageschosses durch Rückversetzung der östlichen Wand. Zudem soll an der Ostseite anstelle des ursprünglich vorgesehenen Balkons ein nicht begehbares sowie begrüntes Flachdach erstellt werden. Gemäss Vereinbarung verpflichten sich die Beschwerdeführenden mit dem Einreichen der Projektänderung zum Rückzug ihrer Beschwerde.