3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Mit Beschwerdeantwort vom 11. Juli 2019 beantragte die Beschwerdegegnerin, die Beschwerde sei abzuweisen und dem Bauvorhaben sei die Baubewilligung zu erteilen. Die Gemeinde beantragte mit Stellungnahme vom 17. Juli 2019 der Gesamtbauentscheid sei zu bestätigen und die Beschwerde vollumfänglich abzuweisen.