betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Schüpfen vom 15. Mai 2019 (Geschäfts-Nr. 311-02/19; Abbruch best. Einfamilienhaus, Neubau eines 5- Familienhauses) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 21. Januar 2019 bei der Gemeinde Schüpfen ein Baugesuch datiert vom 15. Januar 2019 ein für den Abbruch eines bestehenden Einfamilienhauses und den Neubau eines 5-Familienhauses auf der Parzelle Schüpfen Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Gegen das RA Nr. 110/2019/100 Seite 2 von 9