Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin von drei Mehrfamilienhäusern am H.________weg (Parzellen Aarberg Gbbl. Nr. I.________, J.________ und K.________). Die Grundstücke sind durch die Strasse und mindestens eine weitere Liegenschaft von der Bauparzelle getrennt. Die Distanz von der nächstgelegenen Parzelle der Beschwerdeführerin (Nr. K.________, H.________weg 29-33) zur Bauparzelle beträgt weniger als 50 m, die Distanz zwischen dem Mehrfamilienhaus und der F.________ Bar beträgt etwa 72 m.7 Die Umnutzung von Räumen zu Prostitutionszwecken verursacht ideelle Immissionen.