3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt Seeland beantragt mit Eingabe vom 24. Juli 2018, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Das gleiche Rechtsbegehren stellt die Beschwerdegegnerin mit Eingabe vom 30. Juli 2018. Die Gemeinde Aarberg führt mit Schreiben vom 7. August 2018 aus, sie verzichte auf eine Stellungnahme und schliesse sich den Ausführungen im Baubewilligungsentscheid des Regierungsstatthalteramts Seeland vom 11. Juni 2018 an.