Gewerbezone G2. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt wurde bei einzelnen Zimmern die Prostitutionsnutzung bewilligt.1 Am 15. Januar 2018 reichte die Beschwerdegegnerin bei der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Aarberg ein Baugesuch ein zur Umnutzung von zwei Massagezimmern zu Prostitutionszwecken. Gleichzeitig ersuchte sie dafür um eine Betriebsbewilligung für das Prostitutionsgewerbe. Die Beschwerdeführerin erhob Einsprache gegen das Bauvorhaben. Am 11. Juni 2018 erteilte das Regierungsstatthalteramt Seeland die Baubewilligung für die geplante Umnutzung.