Die Verfahrenskosten von Fr. 1'200.00 werden der Beschwerdegegnerschaft und der von Amtes wegen Beteiligten je zur Hälfe, ausmachend je Fr. 600.00 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdegegnerschaft haftet bezüglich ihres Anteils solidarisch für den gesamten Betrag. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.