Es wäre deshalb unbillig, primär die Beschwerdegegnerschaft zu verpflichten, den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen.19 Aus diesem Grund wird die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte, deren Tiefbauamt den baurechtswidrigen Zustand herbeigeführt hat und ohne weiteres in der Lage ist, diesen Zustand wider rückgängig zu machen, verpflichtet, den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Die Beschwerdegegnerschaft hat die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu dulden. 3. Kosten