3 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2018/96 5 Schlussbemerkungen vom 23. Oktober 2018 auf die positiven Erfahrungen mit der befestigten Oberfläche hin. Auf diesem Teilstück hätten bisher weder Unterhalt noch Reparaturen getätigt werden müssen. Die übrigen Beteiligten liessen sich nicht vernehmen. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen