Eine Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone könne nicht erteilt werden. Aufgrund der ablehnenden Stellungnahmen des AGR und des Bauinspektorats der Stadt Thun erachtete das Regierungsstatthalteramt Thun das Baugesuch für den Neubau des Wanderwegs als hinfällig und erteilte mit Entscheid vom 8. Juni 2018 der Beschwerdegegnerschaft den Bauabschlag für die Asphaltierung des Erschliessungsweges, verzichtete aber auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes.