In seinem Fachbericht Wanderwege vom 10. Januar 2018 stimmte der OIK I der Verlegung des Wanderweges zu, da die bestehende Linienführung mit einem Belag versehen worden sei. In seiner Stellungnahme vom 12. Februar 2018 teilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) mit, das Bauvorhaben sei gemäss Fachbericht des Amts für Landwirtschaft und Natur (LANAT) nicht zonenkonform. Eine Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone könne nicht erteilt werden.