In seinem Amtsbericht vom 29. August 2017 beantragte das Bauinspektorat der Stadt Thun, dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sei anzuordnen. Zur Begründung machte es hauptsächlich geltend, das Bauvorhaben widerspreche den Schutzzielen des Landschaftsbildgebietes. In seinem Fachbericht Wanderwege vom 10. Januar 2018 stimmte der OIK I der Verlegung des Wanderweges zu, da die bestehende Linienführung mit einem Belag versehen worden sei.