und 3 Einsprache. In seinem Amtsbericht vom 17. August 2017 beantragte das Amt für Wald des Kantons Bern (KAWA), die Ausnahmebewilligung für Bauten in Waldesnähe für die Verlegung bzw. den Neubau eines Wanderwegabschnittes sei zu erteilen. In seinem Amtsbericht Wasserbaupolizei und Fachbericht Naturgefahren vom 24. August 2017 beantragte der OIK I die Erteilung der wasserbaupolizeilichen Ausnahmebewilligung für den neu geplanten Wanderweg. In seinem Amtsbericht vom 29. August 2017 beantragte das Bauinspektorat der Stadt Thun, dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sei anzuordnen.