Das Bauinspektorat der Stadt Thun leitete ein baupolizeiliches Verfahren ein. Anlässlich einer Begehung verlangte der OIK I, dass rund 100 m des Belags, der im Gewässerraum des Bachs lag, sofort zu entfernen seien. Dieser Rückbau erfolgte umgehend. Für die verbleibenden 125 m Asphaltbelag sowie für das Erstellen eines Ersatzwanderweges entlang des I.________ reichte die Beschwerdegegnerschaft am 3. Juli 2017 ein nachträgliches Baugesuch ein. Als Projektverfasser trat das Tiefbauamt der Stadt Thun auf. 2. Das Regierungsstatthalteramt Thun publizierte das Baugesuch im Thuner Anzeiger vom 20. und 27. Juli 2017 und holte die erforderlichen Amts- und Fachberichte ein.