Aufgrund eines Unwetters ereignete sich im Juni 2015 ein Hangrutsch auf dem Wanderweg. Um die Schäden rasch beheben zu können, versah das Tiefbauamt der Stadt Thun ein Teilstück des Wanderwegs ohne Bewilligung mit einem Asphaltbelag. Nach Abschluss der Arbeiten wurde u.a. auch auf Wunsch der Beschwerdegegnerschaft auf einen Rückbau des Hartbelags verzichtet. Am 16. November 2015 teilte der Oberingenieurskreis I des Tiefbauamts des Kantons Bern (OIK I) dem Bauinspektorat der Stadt Thun mit, er habe festgestellt, dass auf dem südlichen Zugangsweg in die K.________ ein Hartbelag eingebaut worden sei. Das Bauinspektorat der Stadt Thun leitete ein baupolizeiliches Verfahren ein.