1. Die Beschwerden werden gutgeheissen. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Saanen vom 15. Juni 2018 und die Verfügung des AGR vom 13. November 2017 werden aufgehoben, soweit sie das Erstellen eines landwirtschaftlichen Bewirtschaftungswegs (Abschnitte a und c) mit sickerfähigem Material betreffen. Dem Baugesuch vom 19. November 2015 mit Änderungen vom 9. September 2016 wird der Bauabschlag erteilt. RA Nr. 110/2018/94 24