Die BVE konnte sich am Augenschein vom 13. November 2018 einen eigenen Eindruck der bestehenden Situation vor Ort und den topographischen Verhältnissen verschaffen und die beiden Pächter direkt zur Bewirtschaftung der betreffenden Pachtparzellen und zu deren Erreichbarkeit befragen. Aufgrund dieser Erkenntnisse lässt sich festhalten, dass – der Ansicht des Vertreters des LANAT folgend – die von den Pächtern umschriebenen 24 Protokoll des Augenscheins vom 13. November 2018, S. 18 unten und S. 19 oben. RA Nr. 110/2018/94 19