Im Winter werden die Parzellen nicht bewirtschaftet. Für diese Bewirtschaftungsform zwischen Frühling und Herbst sind keine grossen, landwirtschaftlichen Maschinen erforderlich. Im Einsatz stehen gemäss den Angaben der Pächter ein Transporter, ein Zweiachsmäher und Jeep mit Anhänger (Pächter W.________) bzw. ein Transporter, ein Traktor mit einer Rundballenpresse oder einem Güllefass mit Schleppschlauchsystem, ein Ein- und ein Zweiachsmäher. Bezugspunkt für die Beurteilung der Notwendigkeit bildet stets die in Frage stehende landwirtschaftliche Bewirtschaftung (vgl. E. 5c).