f) Grundsätzlich lässt sich gestützt auf die Aussagen der Pächter und die Ausführungen des LANAT (E. 5e) festhalten, dass die beiden Pachtparzellen Saanen Grundbuchblatt Nrn. J.________ und K.________ extensiv bewirtschaftet werden. So werden die Parzellen gedüngt und zweimal pro Jahr für die Futtergewinnung gemäht; im Frühling und im Herbst dienen sie während je rund zwei Wochen (Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. J.________) bzw. einmal im Herbst während rund zwei Wochen (Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. K.________) als Viehweide. Im Winter werden die Parzellen nicht bewirtschaftet.