Die Beschwerdegegnerschaft reichte mit der Beschwerdeantwort vom 24. August 2018 ein Foto "Bewirtschaftung Helikopter ein" und wies im Zusammenhang mit der Notwendigkeit der Anlage darauf hin, dass Helikopterflüge wohl nicht zur ordentlichen Bewirtschaftungsart zählen dürften.23 Anlässlich des Augenscheins vom 13. November 2018 klärte sich, dass diese Helikopterflüge für Heizöltransporte zu den nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Gebäuden auf der Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. P.________ eingesetzt wurden und 22 Vgl. Fachbericht LANAT S. 2 oberer Teil und Protokoll des Augenscheins vom 13. November 2018, S. 15 ff.