Bei solchen Verhältnissen könne er die Parzelle mit seinen Fahrzeugen über diesen Weg kaum erreichen. Den bestehenden Weg entlang des projektierten Bewirtschaftungsweges nutze er teilweise, dies aber nur, wenn es die Verhältnisse bzw. das Gewicht der Fahrzeuge es ihm nicht erlauben würden, über den beschriebenen Weg von seiner Heimparzelle direkt auf die Pachtparzelle zu fahren. Den bestehenden Weg entlang des projektierten Bewirtschaftungsweges nutze er sodann vor allem direkt nach dem Winter, wenn auf seiner üblichen Zufahrt noch Kunstschnee der Skipiste liege. Für die aktuelle Form der Bewirtschaftung sei dieser bestehende Weg bei normalen Verhältnissen genügend.