Bei nassen Verhältnissen und mit beladenen Fahrzeugen könne er die skizzierten Zufahrtswege aufgrund der Hanglage nicht befahren. Bei schwierigen Bodenverhältnissen oder bei hohem Fahrzeuggewicht – insbesondere bei voller Ladung – nutze er als Zu- und Wegfahrt den bestehenden Weg entlang des projektierten Bewirtschaftungsweges. Auch mit dem Vieh gelange er über diesen bestehenden Weg auf die Parzelle. Die alte Scheune auf der Pachtparzelle diene lediglich als Unterstand für das Vieh bei schlechtem Wetter; er benutze diese weder zum Übernachten noch als Futterlager.21