"Damit die Bewirtschaftung der Parzelle Nr. J.________ auch unabhängig vom jetzigen Pachtverhältnis und damit Parzelle Nr. K.________, welche bisher wegmässig unerschlossen ist, gesichert ist, könnte aus landwirtschaftlicher Sicht eine möglichst einfache und kostengünstige Zufahrt zu diesen zwei landwirtschaftlichen Grundstücken mittels zwei befestigten Fahrspuren als der Landwirtschaft dienlich und somit gemäss Art. 16a RPG als zonenkonform bezeichnet werden."