Die Grundstücke hätten sich bis jetzt in ausreichender Weise aktiv bewirtschaften lassen, ohne dass die geplante Strasse bestehe. Beide Pächter würden die hier interessierenden landwirtschaftlichen Grundstücke seit längerer Zeit und mit heute üblichen Landwirtschaftsfahrzeugen bewirtschaften. Die Verbindung würde den beiden Pächtern zwar gewisse Bequemlichkeiten bringen, sei jedoch nicht erforderlich für die Bewirtschaftung. Auch das LANAT komme zum Schluss, dass der Weg bloss "dienlich" sei, was nicht dasselbe sei wie "notwendig".