Es ist keine weitere allwettertaugliche Zugangs- resp. Zufahrtsmöglichkeit ersichtlich. Eine Erschliessung von den Höfen U.________ oder V.________ ist – im Gegensatz zum vorliegenden Vorhaben – zurzeit eigentumsrechtlich nicht gesichert und würde ein Neubauprojekt erfordern, das sehr viel steiler und länger würde als das ersuchte Vorhaben (U.________) resp. über eine bewegte Topografie mit sehr starkem Quergefälle führen würde (V.________)."