b) Vorliegend erteilte die Gemeinde mit dem angefochtenen Entscheid die Baubewilligung für das Erstellen eines landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsweges (Abschnitt a) inkl. der Abzweigung ab der L.________strasse als Belagsweg (Abschnitt c). Für das Erstellen eines Fussweges ab Ende des Bewirtschaftungswegs bis an die Parzellengrenze der Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. P.________ (Abschnitt b) erteilte sie den Bauabschlag. Die Beschwerdeführenden fechten einzig die mit diesem Gesamtentscheid erteilten Baubewilligungen der Abschnitte a und c an.