Beschwerdebefugnis jedes einzelnen Einsprechenden abzuklären. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Legitimation in einem allfälligen Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahren nachgewiesen werden müsste. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführenden 4 bis 12 ist damit einzutreten. Der Beschwerdeführer 13 schliesslich ist Stockwerkeigentümer einer Wohnung auf der Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. T.________, welche unmittelbar an den umstrittenen Weg anschliessen. Er ist damit in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen und daher zur Beschwerde befugt sind. Auf seine Beschwerde ist ebenfalls einzutreten.