e) Der Beschwerdeführer 2 ist Stockwerkeigentümer und Bewohner einer Wohnung auf der Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. AI.________. Der Beschwerdeführer 3 ist im Haus auf der Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. AJ.________ wohnhaft. Diese Parzellen grenzen unmittelbar an den geplanten Bewirtschaftungsweg an, weshalb die Beschwerdeführenden 2 und 3 als Nachbarn unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen und daher zur Beschwerde befugt sind. Auf ihre Beschwerde ist einzutreten.